Florian Eichinger
Althüttenstraße 10
94258 Frauenau
Germany
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1
Florian Eichinger erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Florian Eichinger und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Florian Eichinger schriftlich bestätigt werden.
1.3
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Florian Eichinger ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Florian Eichinger bedarf es nicht.
1.4
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6
Die Angebote von Florian Eichinger sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Florian Eichinger weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Florian Eichinger nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Florian Eichinger arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Florian Eichinger beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Florian Eichinger aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Florian Eichinger vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Florian Eichinger dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Florian Eichinger treten der potentielle Kunde und Florian Eichinger in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2
Der potentielle Kunde anerkennt, dass Florian Eichinger bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung Florian Eichingers ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schadensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Florian Eichinger im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Florian Eichinger Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Florian Eichinger binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Florian Eichinger dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Florian Eichinger dabei verdienstlich wurde.
3.8
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Florian Eichinger ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Florian Eichinger, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Florian Eichinger. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Florian Eichinger.
4.2
Alle Leistungen Florian Eichingers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3
Der Kunde wird Florian Eichinger zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Florian Eichinger wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Florian Eichinger haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Florian Eichinger wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Florian Eichinger schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Florian Eichinger bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Florian Eichinger hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach (z.B. unvollständige und verspätete Lieferung von relevanten Materialien, keine Erreichbarkeit des Ansprechpartners,…) so behält sich Florian Eichinger vor nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1
Florian Eichinger ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/ oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Florian Eichinger wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Florian Eichinger schriftlich zu bestätigen.
6.2
Kommt es zu Terminverzug auf Grund von unvorhergesehenen und unbeeinflussbaren Ereignissen (z.B. Krankheit, Streik, Unwetter, Strom- oder Netzausfällen etc ) wie auch Aufgrund von Lieferverzug bei Zulieferern oder durch Verzug von im Rahmen des Auftrags beauftragten Dritten oder Fremdfirmen, so wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert und Florian Eichinger ist vom gesetzten Liefertermin entbunden. Schadensersatzansprüche entstehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer.
6.3
Befindet sich Florian Eichinger in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Florian Eichinger schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Freigaben
7.1
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabe auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer haftet für übersehene Fehler (Rechtschreib-, Grammatik-, Inhaltsfehler, etc) nicht.
7.2
Zur Fortsetzung der Arbeiten notwendige Überprüfungen und Freigaben durch den Auftraggeber sind in der Regel und soweit nicht anderes vereinbart innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu tätigen. Besteht der Kunde auf eine telefonisch/mündliche Durchgabe der Überprüfung bzw. auf eine mündliche Freigabe, so trifft bei etwaigen Fehlern Florian Eichinger keine Schuld. Schadenersatzansprüche oder Reklamationen, die hieraus begründet sind können vom Auftraggeber nicht gestellt werden. Verzögert der Auftraggeber die Überprüfungen und Freigaben und gefährdet damit die Einhaltung von Projektterminen, so ist der Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Terminen entbunden.
8. Gewährleistung und Reklamation
8.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
8.2
Vom Auftraggeber überlassene Daten, Dokumente und Muster werden sorgfältig behandelt. Eine Haftung wird von Florian Eichinger nicht übernommen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der übergebenen Daten, Dokumente und Muster berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer ist somit von Ansprüchen Dritter frei.
8.3
Reklamationen und Beanstandungen insbesonders bei Warenlieferungen (Drucksachen) sind innerhalb von vier Tagen mit entsprechenden Belegexemplaren schriftlich vorzubringen. Andernfalls gilt das Werk/die Ware als mangelfrei abgenommen/angenommen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber hat das Vorliegen eines Mangels beim Übergabezeitpunkt nachzuweisen. Im Fall einer berechtigten Reklamation steht dem Auftraggeber eine Nachbesserung (Nacherfüllung) innerhalb einer angemessenen Frist zu. Der Auftragnehmer hat bei nach berechtigter Reklamation die Ware komplett und unbenutzt zurückzugeben. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht über den mangelfreien Zustand der Leistung nicht nachkommt, bzw. wenn die Rückgabe verweigert wurde. Der Auftragnehmer darf ebenfalls eine Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Misslingt die Nacherfüllung oder wird sie verweigert, so kann der Auftragnehmer eine Reduzierung des Honorars anbieten.
8.4
Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Projektabschluss (z.B. Abschlusspräsentation, Druckfreigabe, etc) bzw. nach der Produktion ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung so ist diese entsprechend zu vergüten.
8.5
Akzeptiert der Auftraggeber die Lieferung von Waren (Drucksachen) mittels einer Fremdfirma (Paketdienst/Spedition) so geht die Gefahr mit Beginn des Ladevorgangs an den Auftraggeber über und dieser kennt die Bedingungen der Fremdfirma an. Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Ware angenommen werden kann. Kann eine Zustellung aufgrund schlechter Beschilderung oder Nichtanwesenheit des Auftraggebers nicht erfolgen, so muss er die Kosten für eine erneute Zustellung bzw. die Abholung im Zentrallager der Paketfirma/Spedition selbst tragen. Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam.
9. Datenübergabe, Archivierung und Belegmuster
9.1
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Arbeitsdateien (zum Beispiel: Layoutdateien, RAW-Fotodateien, Tonaufnahmen, Mixingdateien, Quellecodes, etc.) herauszugeben. Der Auftraggeber erhält lediglich die Endprodukte, d.h. druckfertige PDF-Dateien, JPG oder TIF-Bilder, MP3-Dateien etc.
9.2
Wurde jedoch vereinbart, dass für den Auftraggeber konkrete Arbeitsdateien zu erstellen und zu übergeben sind, so dürfen diese nur unter Zustimmung des Auftragnehmers verändert werden. Eine Urheber-Kennzeichnung muss nach Abänderung der Dateien durch den Auftraggeber entfernt werden.
9.3
Florian Eichinger ist nicht verpflichtet, digitale Daten, die im Rahmen der Auftragsabarbeitung erstellt werden zu archivieren.
9.4
Der Auftraggeber überlässt nach der Produktion dem Auftragnehmer 10-20 Belegexemplare (Druckprodukte, Tonträger, etc.).
10. Vorzeitige Auflösung
10.1
Florian Eichinger ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a)
die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)
der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren Florian Eichingers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Florian Eichingers eine taugliche Sicherheit leistet;
10.2
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Florian Eichinger fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
11. Workshops und Seminare
11.1
Bei der Buchung von ein- oder mehrtägigen Workshop- oder Seminarveranstaltungen wird mit der Angebotsbestättigung ein verbindlicher Termin fixiert.
11.2
In der Inhaltsgestaltung und bei der Auswahl von involvierten Dritten ist Florian Eichinger im Angebot vereinbarten thematischen Rahmen in seiner Entscheidung frei.
11.3
Bei Stornierung durch den Kunden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der Seminarkosten in Rechnung gestellt, danach der volle Betrag. Bei kurzfristiger Verhinderung besteht die Möglichkeit, Teilnehmer nachzunominieren. Werden Dritte in das Seminar involviert (Gastlektoren, Hotelbuchungen, Seminarlocations, o. ä. so gelten deren Stornobedingungen. Die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
11.4
Bei einer Terminverschiebung durch den Kunden gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Stornierung (11.3.). Nach stattfinden der Maßnahme am neuen Termin werden dem Kunden jedoch die bereits bezahlten Gebühren wieder gutgeschrieben. Die Kosten des organisatorischen Mehraufwands für die Neuterminierung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer kurzfristigen Terminverschiebung seitens des Kunden besteht keine Garantie, dass in das Seminar involvierte Dritte (Gastlektoren, Hotelbuchungen, Seminarlocations, o. ä. ) beim neuvereinbarten Termin in der selben Art und Weise wieder zur Verfügung stehen.
11.5
Kann der Workshoptermin seitens Florian Eichingers auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit nicht stattfinden, so werden dem Kunden schnellstmöglich Terminalternativen genannt. Sollten in das Seminar involvierte Dritte zum neuvereinbarten Termin nicht in der selben Art und Weise zur Verfügung stehen, so wird ein gleichwertiger Ersatz vorgeschlagen. Florian Eichinger behält sich eine Terminverschiebung vor, falls die angedachte Location am geplanten Termin nicht buchbar ist. Ist auf Grund einer thematischen Individualveranstaltung (z. B. Silvesterevent) eine Neuterminierung nicht möglich, so kann Florian Eichinger aus o.g. Gründen schadfrei vom Vertrag zurücktreten.
11.6
Ist der involvierte Dritte (z.B. Gastlektor) am Seminartag auf Grund von höherer Gewalt oder Krankheit verhindert, so werden dem Kunden, wenn der Dritte thematisch essentiell war neue Veranstaltungstermine vorgeschlagen, ein gleichwertiger Ersatz gesucht oder eine Preisreduzierung angeboten. Ist der involvierte Dritte thematisch nicht essentiell, so findet die Veranstaltung wie geplant statt.
12. Honorar
12.1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
12. 2.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
12. 3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
12. 4.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
12. 5.
Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
12. 6.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
13. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
13.1
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Florian Eichinger gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum Florian Eichingers.
13.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Florian Eichinger die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
13.3
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Florian Eichinger sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
13.4
Weiters ist Florian Eichinger nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
3.5
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Florian Eichinger für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
13.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen Florian Eichingers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Florian Eichinger schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
14. Eigentumsrecht und Urheberrecht
14.1
Alle Leistungen Florian Eichingers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum Florian Eichingers und können von Florian Eichinger jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen Florian Eichingers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Florian Eichinger dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen Florian Eichingers, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
14.2
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen Florian Eichingers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung Florian Eichingers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
14.3
Für die Nutzung von Leistungen Florian Eichingers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung Florian Eichingers erforderlich. Dafür steht Florian Eichinger und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
14.4
Für die Nutzung von Leistungen Florian Eichingers bzw. von Werbemitteln, für die Florian Eichinger konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung Florian Eichingers notwendig.
14.5
Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Florian Eichinger im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keineVergütung mehr zu zahlen.
14.6
Der Kunde haftet Florian Eichinger für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
14.7
Führt eine Bewerbungspräsentations oder ein beratendes Erstgespräch zu keinem Auftrag, so dürfen die von Florian Eichinger vorgestellten Ideen, Konzepte, Weisungen etc. nicht – auch nicht in Teilen oder Auszügen – weiter verwendet werden oder an andere Bewerber/Dritte zur weiteren Verarbeitung überstellt werden. Etwaige Unterlagen sind unverzüglich an Florian Eichinger zurückzugeben. Es sei den es wird ein entsprechende Honorar bezahlt. Florian Eichinger ist berechtigt soweit nichts anderes vereinbart ist im Zuge eines Auftrags erstellte Entwurfsvarianten oder Konzepte, die vom Kunden nicht zur Ausführung des Auftrags ausgewählt wurden bei anderen Projekten oder Kunden anzuwenden.
14.8
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.
15. Kennzeichnung und Eigenwerbung
15.1
Florian Eichinger ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
15.2
Florian Eichinger ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und auf den eigenen Social Media Kanälen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
16. Haftung und Produkthaftung
16.1
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Florian Eichingers, seiner Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Florian Eichingers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
16.2.
Florian Eichinger übernimmt keine Haftung bei rechtlichen Angaben, insbesondere auf Internetseiten oder anderen digitalen und analogen Kommunikationsmitteln (Newsletter, Landingpage, Social-Media Portal, etc.). Für die Richtigkeit und Aktualität von Impressums-, Datenschutzangaben sowie sonstigen Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Informations- und Handlungspflicht bei etwaigen Gesetzesänderungen liegt beim Auftraggeber. Ebenso hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass beauftragte Produkte (z.B. Kontaktformulare, Newsletteranmeldungen, etc.) in ihrer Form und Ausführung keine Rechte verletzen. Florian Eichinger ist bei einer etwaigen Rechteverletzung oder Abmahnung schad- und klaglos zu halten.
16.3
Jegliche Haftung Florian Eichingers für Ansprüche, die auf Grund der von Florian Eichinger erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Florian Eichinger ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Florian Eichinger nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Florian Eichinger diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
16.4
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung Florian Eichingers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
17. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name / Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
18. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Florian Eichinger und dem Kunden unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1
Erfüllungsort ist der Wohnsitz Florian Eichingers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Florian Eichinger die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
19.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Florian Eichinger und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Wohnsitz Florian Eichingers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Florian Eichinger berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
19.3
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.